Mittwoch, 6. April 2011

Gewerkschaftliche Wachstumsphantasien

Der Chefökonom der Gewerkschaften weiss nicht nur alles, er weiss vor allem alles besser. So hat er herausgefunden, dass unsere AHV eigentlich gar nicht gefährdet ist. Dies trotz des demografischen Wandels. Und wie kommt er zu dieser in jeder Hinsicht einzigartigen Ansicht? Ganz einfach: Er geht davon aus, dass bis ins Jahr 2030 die Reallöhne um 40% steigen werden. Nun ist es durchaus erfreulich, dass sich die linke Politik aus der Aussteiger-Ecke verabschiedet und auf Wirtschaftswachstum setzt. Schleierhaft bleibt allerdings, wie sich diese Wachstumspolitik mit den linken Forderungen nach neuen Steuern und Abgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, einer Verstaatlichung des Arbeitsmarktes, einem garantierten Lohn ohne Arbeit, einer Verlängerung der Ferien und einer Verkürzung des Lebensarbeitszeit vereinbaren lässt. Möglicherweise interessiert dies aber den Chefökonomen gar nicht. Denn schliesslich geht es bei Medienkonferenzen um öffentliche Aufmerksamkeit und nicht um langfristige Problemlösungen. Dies ganz im Sinne von Konrad Adenauer: „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.“

Arbeitssicherheits-Bürokratie

Sie wollen als Einzelhändler die gesetzlichen Forderungen an die Arbeitssicherheit erfüllen? Kein Problem. Hier ein Überblick über die in diesem Zusammenhang relevanten Gesetze und Verordnungen: 1. Schweizerisches Zivilgesetzbuch, 2. Obligationenrecht, 3. Schweizerisches Strafgesetzbuch, 4. Bundesgesetz über die Unfallversicherung, 5. Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten, 6. Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel, 7. Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz: Allgemeine Verordnung, 8. Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz: Sonderbestimmung für bestimmte Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmern, 9. Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz: Gesundheitsvorsorge, 10. Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz: Bau und Einrichtung von Betrieben mit Plangenehmigungspflicht, 11. Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz. Jugendarbeitsschutzverordnung, 12. Verordnung des EDV über gefährliche Arbeiten für Jugendliche, 13. Bundesgesetz über die Produktesicherheit, 14. Verordnung über die Produktesicherheit, 15. Verordnung über die Sicherheit von Maschinen. Mein persönliches Fazit: Die Gesetzgebung zur Arbeitsplatzsicherheit sichert nicht die Gesundheit der Arbeitnehmer im Einzelhandel, sondern die Arbeitsplätze der Bürokraten in Bundesbern. Widerstand ist angesagt. Ein Grund mehr, für den Nationalrat zu kandidieren.

Donnerstag, 13. Januar 2011

Thurgau kann es

Im September 2010 eröffnete Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf das Vernehmlassungsverfahren zu einer Teilrevision des Obligationenrechts. Ziel der Vorlage ist es, die gesetzlichen Sanktionen bei missbräuchlicher oder ungerechtfertigter Kündigung zu verschärfen. Als Folge der vorgeschlagenen neuen Bestimmung von Art. 336 Abs. 2 lit. b OR darf einem gewählten Arbeitnehmer aus wirtschaftlichen Gründen der Unternehmung nicht mehr gekündigt werden. Er muss angestellt bleiben, selbst wenn seine Abteilung mangels Rentabilität geschlossen wird. Dieser Kündigungsschutz gilt insbesondere auch im Falle einer sogenannten Massenentlassung. Vergleichbare Regelungen gelten bereits heute im Ausland. Für den Vorstand der Industrie- und Handelskammer St.Gallen-Appenzell ist dieser Vorschlag unbrauchbar. In einer globalisierten Wirtschaft gehört die Möglichkeit, unternehmerische Strukturen neuen wirtschaftlichen Begebenheiten anzupassen, zu den entscheidenden Grundlagen von Standortentscheiden. Das relativ liberale Arbeitsrecht der Schweiz im Zusammenhang mit Massenentlassungen aus wirtschaftlichen Gründen darf nicht durch einen Kündigungsschutz für gewählte Arbeitnehmervertreter unterlaufen werden.

Weiter soll gemäss dem bundesrätlichen Vorschlag die maximale Sanktion bei missbräuchlicher Kündigung oder fristloser Entlassung auf bis zu 12 Monatslöhne verdoppelt werden. Begründet wird die Notwendigkeit einer Erhöhung unter anderem damit, dass es ein grundsätzliches Anliegen sein muss, „beim Arbeitgeber nicht den Eindruck entstehen zu lassen, eine missbräuchliche oder ungerechtfertigte Kündigung aus der Portokasse finanzieren zu können“. Diese Aussage belegt, wie sehr die Bundesverwaltung die wirtschaftlichen Realitäten in der grossen Mehrheit der Unternehmen verkennt. Bereits heute muss kleineren und mittleren Unternehmen selbst bei krassen Verstössen des Arbeitnehmers von einer fristlosen Entlassung abgeraten werden. Das Risiko zu beträchtlichen Zahlungen verpflichtet oder zu einem Vergleich genötigt zu werden, wenn ein langwieriger und kostspieliger Prozess vermieden werden soll, ist zu gross. Bei einer Verdoppelung der Maximalsanktion verkommt die Möglichkeit der fristlosen Entlassung auch bei schwersten Verstössen seitens des Arbeitnehmers zur Makulatur


Mehr Komplexität zu Lasten der KMU

Die vorgeschlagene Teilrevision des Obligationenrechts ist die Folge einer parlamentarischen Motion, die sich mit der Problematik der sogenannten Whistleblower befasste. Das Whistleblowing betrifft vor allem hierarchisch geprägte Strukturen in der Staatsverwaltung, staatsnahen Grossunternehmen und der börsenkotierten Wirtschaft. Präsentiert wird heute jedoch eine Vorlage, die in der Praxis die kleineren und mittleren Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung und ohne eine spezialisierte Personalabteilung trifft. Einmal mehr soll nach dem Willen von Bundesbern die mittelständische Wirtschaft die Rechnung für die Probleme der Staatswirtschaft und einiger weniger grosser Unternehmen bezahlen. Dies ist nicht akzeptierbar.


Klare Worte aus dem Thurgau

Der Vorstand der IHK St.Gallen-Appenzell lehnt die Vorschläge des Bundesrates einstimmig ab. Erfreulicherweise wird diese Position auch von der Regierung des Kantons Thurgau geteilt. Diese hält in ihrer Vernehmlassung ausdrücklich fest, dass eine Verschärfung des Arbeitsrechts die Standortvorteile schwächt und sich im Resultat als Nachteil für den Arbeitsplatz Schweiz erweisen wird. Die Regierung des Kantons St.Gallen dagegen erachtet die vorgeschlagene Gesetzesänderung grundsätzlich für sachgerecht, verzichtet aber auf eine Stellungnahme, da der Kanton St.Gallen nach Ansicht der Regierung lediglich indirekt von den Änderungen betroffen ist. Diese Haltung erstaunt und befremdet. Attraktive Rahmenbedingungen sind nicht die Folge von Hochglanzprospekten, sondern unter anderem eine direkte Konsequenz eines im Verhältnis zum Ausland liberalen Arbeitsrechts. Dies gilt ganz besonders für Regionen, die nicht von der Dynamik der grossen Metropolitanregionen profitieren und im besonderen Masse auf leistungsstarke kleinere und mittlere Unternehmen angewiesen sind. Die IHK St.Gallen-Appenzell erwartet, dass künftig nicht nur die Thurgauer, sondern auch die St.Galler Regierung Mut zeigt und sich der Berner Arbeitsmarkt-Bürokratie widersetzt.



Dr. Kurt Weigelt
Direktor IHK St.Gallen-Appenzell

Freitag, 22. Oktober 2010

Abschiedsgeschenk

Der Bundesrat hat in diesen Tagen entschieden, schweizweit Mindestlöhne für die Hauswirtschaft einzuführen. Die von der tripartiten Kommission des Bundes beantragten Mindestlöhne betragen je nach Qualifikation 3500 bis 4200 Franken. Dieser Entscheid ist bemerkenswert. Zum ersten Mal werden in der Schweiz Mindestlöhne nicht mehr durch die Sozialpartner, sondern durch ein obrigkeitsstaatliches Dekret festgelegt. Und dies ausgerechnet in einem Bereich, in dem das Obligationenrecht kantonale Zuständigkeiten definiert. Begründet wird der Eingriff in die Vertragsfreiheit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Diese geben den Behörden die Kompetenz zur Einführung von staatlichen Mindestlöhnen, wenn „innerhalb einer Branche oder einem Beruf die orts-, berufs- oder branchenüblichen Löhne wiederholt in missbräuchlicher Weise unterboten“ werden.

Während das seco von den tripartiten Kommissionen der Kantone bei Arbeitsverhältnissen mit Verdacht auf Lohndumping eine sorgfältige Abklärung der konkreten Umstände verlangt, dispensiert man sich selbst von den eigenen Wegleitungen. Stattdessen bestellte man bei Professor Yves Flückiger, Université de Genève, ein Gefälligkeitsgutachten, das mit Datenmaterial der telefonisch durchgeführten Haushaltsbefragung der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) arbeitet. Von den 300'000 befragten Personen betreffen rund 200 Observationen den Bereich Hauswirtschaft. Bei 46 dieser Observationen vermutet die Studie Löhne unter den Schwellenwerten und leitet daraus ein schweizweites Lohndumping-Problem ab. Ein Kurzschluss, der nicht überraschen kann. Flückiger hat gemeinsam Serge Gaillard, damals Gewerkschaftssekretär und heute Chef der Direktion für Arbeit, für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund den „Expertenbericht Mindestlöhne“ verfasst. Der Gewerkschaftsfilz funktioniert, das bestellte Untersuchungsergebnis wird trotz einer mehr als nur dürftigen Datenlage abgeliefert.

Als Gewerkschaftssekretär forderte Gaillard, dass die Gewerkschaften in den kantonalen tripartiten Kommissionen eine Führungsrolle übernehmen müssen. Heute befindet er sich in der angenehmen Lage, dass er seine politischen Ziele über seine Funktion als Chefbeamter und als Präsident der tripartiten Kommission des Bundes durchsetzen kann. Zu diesem Powerplay gehört, dass man mögliche Korrekturen im rechtswidrigen Vollzug der flankierenden Massnahmen mit vollendeten Tatsachen verhindert. Doris Leuthard übergibt mit diesem Abschiedsgeschenk ihrem Nachfolger Josef Schneider-Ammann ein Departement, das als Vollzugsorgan der gewerkschaftlichen Mindestlohn-Politik funktioniert. Einmal mehr hat der lange Marsch der Linken durch unsere Institutionen funktioniert.

Mittwoch, 20. Oktober 2010

Von Einäugigen und Blinden

Die Staatsschulden werden als Folge der Überalterung in den kommenden Jahrzehnten explodieren. Diese negative Entwicklung beschäftigt die IHK schon seit mehreren Jahren und wird aktuell in unseren IHK-Arenen unter dem Titel „Ist der Sozialstaat am Ende?“ diskutiert. Bemerkenswerterweise wird diese fundamentale Herausforderung zunehmend auch medial wahrgenommen. So etwa in der NZZ am Sonntag vom 17. Oktober. Der Vergleich der zu erwartenden Staatsschulden bis 2050 zeigt dabei für die Schweiz ein im internationalen Vergleich beruhigendes Bild. Wir sind besser aufgestellt als die Vergleichsländer. Nur, ist diese Wahrnehmung korrekt? Auch der NZZ-Artikel weist für die Schweiz als Folge der Kostenentwicklung in den Bereichen Altersvorsorge, Gesundheit und Pflege eine Staatsverschuldung von 100% des Bruttoinlandproduktes aus. Dazu werden weitere Verbindlichkeiten kommen, etwa im Zusammenhang mit dem Ausbau der Infrastruktur. Mit anderen Worten, ohne drastische Kurskorrekturen erwarten auch uns griechische Verhältnisse. Die Tatsache, dass wir im Vergleich besser abschneiden als die meisten westlichen Länder, löst unsere Probleme nicht. Unter den Blinden war der Einäugige schon immer König.

Mittwoch, 25. August 2010

Ohne Prüfung an die Kanti?

Aus Sicht der IHK St.Gallen-Appenzell ist der prüfungsfreie Eintritt in die Mittelschule abzulehnen. Nach unseren Erfahrungen entwickelt sich nicht nur der Bildungsbereich, sondern auch die Arbeitswelt in die entgegengesetzte Richtung. Die Institutionen der tertiären Bildung zeichnen sich heute durch eine intensive Prüfungstätigkeit aus. Jugendliche auf Lehrstellensuche müssen sich zunehmend unternehmesinternen Prüfungen oder privat organisierten Selektionsverfahren wie dem Multichek stellen. So organisiert beispielsweise die Handelskammer beider Basel bereits heute im Auftrage der Wirtschaft Eignungstests für gewerbliche Berufe. Angesichts dieser Entwicklung erachten wir die Möglichkeit des prüfungsfreien Übertritts in die Mittelschule als nicht sinnvoll. Wir sind überzeugt, dass die Vorbereitung und das Bestehen einer finalen Prüfungssituation eine wichtige Lernerfahrung darstellt, die nicht bis zur Maturaprüfung aufgeschoben werden sollte. Weiter erscheint es uns als nicht wünschbar, dass sich künftige Lehrlinge aufwendigen Testverfahren stellen müssen, während die Mittelschule prüfungsfrei erreichbar ist. Hürden dürfen nicht zu Lasten des dualen Bildungssystems abgebaut werden.

Hingegegen scheint uns der Verzicht auf mündliche Prüfungen sinnvoll. Allerdings stellt sich die Frage, ob ab dem Jahre 2014 nicht auf die Prüfung im Fach Französisch verzichtet und diese durch das Fach Englisch ersetzt werden sollte. Wir sind uns bewusst, dass ein solches Vorgehen staatspolitisch nicht einfach zu begründen ist. Allerdings erscheint uns eine Gewichtung mit drei sprachlichen Fächern (Variante Einbezug Fach Englisch im Zuweisungsentscheid) und Mathematik als zu einseitig und im Widerspruch zu den Bedürfnissen nach einer stärkeren Förderung naturwissenschaftlicher Fähigkeiten. Der Eintritt in die Berufsfeldfächer Musik und Gestaltung und in das Schwerpunktfach Latein kann wie vorgeschlagen auf Grund einer Empfehlung der Lehrkräfte der Oberstufe erfolgen.

Ebenfalls unterstützt wird der Vorschlag, einheitliche Prüfungen für alle Abteilungen (Gymnasium, FMS, WMS, WMI) durchzuführen und die Differenzierung über unterschiedliche Anforderungen für das Bestehen vorzunehmen. Diese Vereinheitlichung gewinnt durch die Durchführung der Prüfungen für alle Abteilungen in der 2. Sekundarklasse an Bedeutung. Der Lehrstellenmarkt wird damit von Bewerbungen entlastet, die lediglich für den Fall einer nicht bestandenen Aufnahmeprüfung erfolgen.

Die Industrie- und Handelskammer St.Gallen-Appenzell schlägt vor, die vorgesehene schriftliche Prüfung für nicht Zugewiesene mit allen Schülerinnen und Schülern gegen Ende der zweiten Sekundarschule durchzuführen. Die Prüfungen sind im Rahmen der Schulen und nicht des Klassenverbandes zur organisieren. Inhaltlich kann auf den Erfahrungen des Stellwerk-Projektes aufgebaut werden. Die Resultate der Prüfung sind öffentlich zugänglich zu machen und sollen auch den Lehrmeistern als Orientierungshilfe zur Verfügung stehen.

Freitag, 20. August 2010

Ist Karin Keller-Sutter die richtige Bundesrätin? Die IHK sagt JA!

Die Ostschweizer Wirtschaft nimmt mit Freude zur Kenntnis, dass sich Regierungsrätin Karin Keller-Sutter als Kandidatin für die Nachfolge von Bundesrat Hans-Rudolf Merz zur Verfügung stellt. Die 45-jährige Wilerin hat sich in den vergangenen Jahren als Mitglied der St.Galler Kantonsregierung immer wieder aktiv und lösungsorientiert für die Anliegen des Wirtschaftsstandorts eingebracht. Ihr Engagement für attraktive Rahmenbedingungen wird von einer erfreulichen Gesamtsicht geprägt, die nebst fiskalpolitischen Fragen immer auch Anliegen der Infrastruktur, der Aus- und Weiterbildung sowie der inneren und äusseren Sicherheit abdeckt.

Die enge Einbindung von Regierungsrätin Karin Keller-Sutter in eidgenössische Kommissionen und Gremien hat mitgeholfen, Ostschweizer Positionen gesamtschweizerisch zu verankern. Diese nationale Vernetzung und Anerkennung sowie die exekutive Führungserfahrung als erfolgreiche Departementschefin in einem Departement mit rund 1‘500 Mitarbeitenden bieten optimale Voraussetzungen für das Bundesratsamt.

Die Ostschweizer Wirtschaft ist überzeugt, dass Karin Keller-Sutter eine starke Ostschweizer Stimme in Bern wird, die optimale Rahmenbedingungen für eine wettbewerbsfähige Schweiz nicht nur in Reden fordert, sondern diese auch tatkräftig und zukunftsweisend gestaltet. In ihrer bisherigen Laufbahn hat Regierungsrätin Karin Keller-Sutter bewiesen, dass sie eine Frau der Tat ist und auch unangenehme und schwierige Dossiers im Interesse unseres Landes, unseres Wirtschaftsstandortes und damit der gesamten Bevölkerung zielgerichtet und lösungsorientiert anpackt.