Freitag, 22. Oktober 2010

Abschiedsgeschenk

Der Bundesrat hat in diesen Tagen entschieden, schweizweit Mindestlöhne für die Hauswirtschaft einzuführen. Die von der tripartiten Kommission des Bundes beantragten Mindestlöhne betragen je nach Qualifikation 3500 bis 4200 Franken. Dieser Entscheid ist bemerkenswert. Zum ersten Mal werden in der Schweiz Mindestlöhne nicht mehr durch die Sozialpartner, sondern durch ein obrigkeitsstaatliches Dekret festgelegt. Und dies ausgerechnet in einem Bereich, in dem das Obligationenrecht kantonale Zuständigkeiten definiert. Begründet wird der Eingriff in die Vertragsfreiheit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Diese geben den Behörden die Kompetenz zur Einführung von staatlichen Mindestlöhnen, wenn „innerhalb einer Branche oder einem Beruf die orts-, berufs- oder branchenüblichen Löhne wiederholt in missbräuchlicher Weise unterboten“ werden.

Während das seco von den tripartiten Kommissionen der Kantone bei Arbeitsverhältnissen mit Verdacht auf Lohndumping eine sorgfältige Abklärung der konkreten Umstände verlangt, dispensiert man sich selbst von den eigenen Wegleitungen. Stattdessen bestellte man bei Professor Yves Flückiger, Université de Genève, ein Gefälligkeitsgutachten, das mit Datenmaterial der telefonisch durchgeführten Haushaltsbefragung der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) arbeitet. Von den 300'000 befragten Personen betreffen rund 200 Observationen den Bereich Hauswirtschaft. Bei 46 dieser Observationen vermutet die Studie Löhne unter den Schwellenwerten und leitet daraus ein schweizweites Lohndumping-Problem ab. Ein Kurzschluss, der nicht überraschen kann. Flückiger hat gemeinsam Serge Gaillard, damals Gewerkschaftssekretär und heute Chef der Direktion für Arbeit, für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund den „Expertenbericht Mindestlöhne“ verfasst. Der Gewerkschaftsfilz funktioniert, das bestellte Untersuchungsergebnis wird trotz einer mehr als nur dürftigen Datenlage abgeliefert.

Als Gewerkschaftssekretär forderte Gaillard, dass die Gewerkschaften in den kantonalen tripartiten Kommissionen eine Führungsrolle übernehmen müssen. Heute befindet er sich in der angenehmen Lage, dass er seine politischen Ziele über seine Funktion als Chefbeamter und als Präsident der tripartiten Kommission des Bundes durchsetzen kann. Zu diesem Powerplay gehört, dass man mögliche Korrekturen im rechtswidrigen Vollzug der flankierenden Massnahmen mit vollendeten Tatsachen verhindert. Doris Leuthard übergibt mit diesem Abschiedsgeschenk ihrem Nachfolger Josef Schneider-Ammann ein Departement, das als Vollzugsorgan der gewerkschaftlichen Mindestlohn-Politik funktioniert. Einmal mehr hat der lange Marsch der Linken durch unsere Institutionen funktioniert.

Mittwoch, 20. Oktober 2010

Von Einäugigen und Blinden

Die Staatsschulden werden als Folge der Überalterung in den kommenden Jahrzehnten explodieren. Diese negative Entwicklung beschäftigt die IHK schon seit mehreren Jahren und wird aktuell in unseren IHK-Arenen unter dem Titel „Ist der Sozialstaat am Ende?“ diskutiert. Bemerkenswerterweise wird diese fundamentale Herausforderung zunehmend auch medial wahrgenommen. So etwa in der NZZ am Sonntag vom 17. Oktober. Der Vergleich der zu erwartenden Staatsschulden bis 2050 zeigt dabei für die Schweiz ein im internationalen Vergleich beruhigendes Bild. Wir sind besser aufgestellt als die Vergleichsländer. Nur, ist diese Wahrnehmung korrekt? Auch der NZZ-Artikel weist für die Schweiz als Folge der Kostenentwicklung in den Bereichen Altersvorsorge, Gesundheit und Pflege eine Staatsverschuldung von 100% des Bruttoinlandproduktes aus. Dazu werden weitere Verbindlichkeiten kommen, etwa im Zusammenhang mit dem Ausbau der Infrastruktur. Mit anderen Worten, ohne drastische Kurskorrekturen erwarten auch uns griechische Verhältnisse. Die Tatsache, dass wir im Vergleich besser abschneiden als die meisten westlichen Länder, löst unsere Probleme nicht. Unter den Blinden war der Einäugige schon immer König.