Donnerstag, 13. Januar 2011

Thurgau kann es

Im September 2010 eröffnete Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf das Vernehmlassungsverfahren zu einer Teilrevision des Obligationenrechts. Ziel der Vorlage ist es, die gesetzlichen Sanktionen bei missbräuchlicher oder ungerechtfertigter Kündigung zu verschärfen. Als Folge der vorgeschlagenen neuen Bestimmung von Art. 336 Abs. 2 lit. b OR darf einem gewählten Arbeitnehmer aus wirtschaftlichen Gründen der Unternehmung nicht mehr gekündigt werden. Er muss angestellt bleiben, selbst wenn seine Abteilung mangels Rentabilität geschlossen wird. Dieser Kündigungsschutz gilt insbesondere auch im Falle einer sogenannten Massenentlassung. Vergleichbare Regelungen gelten bereits heute im Ausland. Für den Vorstand der Industrie- und Handelskammer St.Gallen-Appenzell ist dieser Vorschlag unbrauchbar. In einer globalisierten Wirtschaft gehört die Möglichkeit, unternehmerische Strukturen neuen wirtschaftlichen Begebenheiten anzupassen, zu den entscheidenden Grundlagen von Standortentscheiden. Das relativ liberale Arbeitsrecht der Schweiz im Zusammenhang mit Massenentlassungen aus wirtschaftlichen Gründen darf nicht durch einen Kündigungsschutz für gewählte Arbeitnehmervertreter unterlaufen werden.

Weiter soll gemäss dem bundesrätlichen Vorschlag die maximale Sanktion bei missbräuchlicher Kündigung oder fristloser Entlassung auf bis zu 12 Monatslöhne verdoppelt werden. Begründet wird die Notwendigkeit einer Erhöhung unter anderem damit, dass es ein grundsätzliches Anliegen sein muss, „beim Arbeitgeber nicht den Eindruck entstehen zu lassen, eine missbräuchliche oder ungerechtfertigte Kündigung aus der Portokasse finanzieren zu können“. Diese Aussage belegt, wie sehr die Bundesverwaltung die wirtschaftlichen Realitäten in der grossen Mehrheit der Unternehmen verkennt. Bereits heute muss kleineren und mittleren Unternehmen selbst bei krassen Verstössen des Arbeitnehmers von einer fristlosen Entlassung abgeraten werden. Das Risiko zu beträchtlichen Zahlungen verpflichtet oder zu einem Vergleich genötigt zu werden, wenn ein langwieriger und kostspieliger Prozess vermieden werden soll, ist zu gross. Bei einer Verdoppelung der Maximalsanktion verkommt die Möglichkeit der fristlosen Entlassung auch bei schwersten Verstössen seitens des Arbeitnehmers zur Makulatur


Mehr Komplexität zu Lasten der KMU

Die vorgeschlagene Teilrevision des Obligationenrechts ist die Folge einer parlamentarischen Motion, die sich mit der Problematik der sogenannten Whistleblower befasste. Das Whistleblowing betrifft vor allem hierarchisch geprägte Strukturen in der Staatsverwaltung, staatsnahen Grossunternehmen und der börsenkotierten Wirtschaft. Präsentiert wird heute jedoch eine Vorlage, die in der Praxis die kleineren und mittleren Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung und ohne eine spezialisierte Personalabteilung trifft. Einmal mehr soll nach dem Willen von Bundesbern die mittelständische Wirtschaft die Rechnung für die Probleme der Staatswirtschaft und einiger weniger grosser Unternehmen bezahlen. Dies ist nicht akzeptierbar.


Klare Worte aus dem Thurgau

Der Vorstand der IHK St.Gallen-Appenzell lehnt die Vorschläge des Bundesrates einstimmig ab. Erfreulicherweise wird diese Position auch von der Regierung des Kantons Thurgau geteilt. Diese hält in ihrer Vernehmlassung ausdrücklich fest, dass eine Verschärfung des Arbeitsrechts die Standortvorteile schwächt und sich im Resultat als Nachteil für den Arbeitsplatz Schweiz erweisen wird. Die Regierung des Kantons St.Gallen dagegen erachtet die vorgeschlagene Gesetzesänderung grundsätzlich für sachgerecht, verzichtet aber auf eine Stellungnahme, da der Kanton St.Gallen nach Ansicht der Regierung lediglich indirekt von den Änderungen betroffen ist. Diese Haltung erstaunt und befremdet. Attraktive Rahmenbedingungen sind nicht die Folge von Hochglanzprospekten, sondern unter anderem eine direkte Konsequenz eines im Verhältnis zum Ausland liberalen Arbeitsrechts. Dies gilt ganz besonders für Regionen, die nicht von der Dynamik der grossen Metropolitanregionen profitieren und im besonderen Masse auf leistungsstarke kleinere und mittlere Unternehmen angewiesen sind. Die IHK St.Gallen-Appenzell erwartet, dass künftig nicht nur die Thurgauer, sondern auch die St.Galler Regierung Mut zeigt und sich der Berner Arbeitsmarkt-Bürokratie widersetzt.



Dr. Kurt Weigelt
Direktor IHK St.Gallen-Appenzell

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