Die Industrie- und Handelskammer St.Gallen-Appenzell ist der führende Wirtschaftsverband der Ostschweiz. Wir setzen uns für liberale und marktwirtschaftlich geprägte Rahmenbedingungen ein und fördern damit die Wettbewerbsfähigkeit der Ostschweizer Unternehmen. Darüber hinaus ist die IHK ein kompetentes Dienstleistungszentrum für ihre Mitgliedunternehmen. Die IHK: Führend als Dienstleister, stark im Vernetzen, einflussreich in der Politik! www.ihk.ch
Mittwoch, 6. April 2011
Arbeitssicherheits-Bürokratie
Sie wollen als Einzelhändler die gesetzlichen Forderungen an die Arbeitssicherheit erfüllen? Kein Problem. Hier ein Überblick über die in diesem Zusammenhang relevanten Gesetze und Verordnungen: 1. Schweizerisches Zivilgesetzbuch, 2. Obligationenrecht, 3. Schweizerisches Strafgesetzbuch, 4. Bundesgesetz über die Unfallversicherung, 5. Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten, 6. Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel, 7. Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz: Allgemeine Verordnung, 8. Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz: Sonderbestimmung für bestimmte Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmern, 9. Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz: Gesundheitsvorsorge, 10. Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz: Bau und Einrichtung von Betrieben mit Plangenehmigungspflicht, 11. Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz. Jugendarbeitsschutzverordnung, 12. Verordnung des EDV über gefährliche Arbeiten für Jugendliche, 13. Bundesgesetz über die Produktesicherheit, 14. Verordnung über die Produktesicherheit, 15. Verordnung über die Sicherheit von Maschinen. Mein persönliches Fazit: Die Gesetzgebung zur Arbeitsplatzsicherheit sichert nicht die Gesundheit der Arbeitnehmer im Einzelhandel, sondern die Arbeitsplätze der Bürokraten in Bundesbern. Widerstand ist angesagt. Ein Grund mehr, für den Nationalrat zu kandidieren.
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