Mittwoch, 6. April 2011

Gewerkschaftliche Wachstumsphantasien

Der Chefökonom der Gewerkschaften weiss nicht nur alles, er weiss vor allem alles besser. So hat er herausgefunden, dass unsere AHV eigentlich gar nicht gefährdet ist. Dies trotz des demografischen Wandels. Und wie kommt er zu dieser in jeder Hinsicht einzigartigen Ansicht? Ganz einfach: Er geht davon aus, dass bis ins Jahr 2030 die Reallöhne um 40% steigen werden. Nun ist es durchaus erfreulich, dass sich die linke Politik aus der Aussteiger-Ecke verabschiedet und auf Wirtschaftswachstum setzt. Schleierhaft bleibt allerdings, wie sich diese Wachstumspolitik mit den linken Forderungen nach neuen Steuern und Abgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, einer Verstaatlichung des Arbeitsmarktes, einem garantierten Lohn ohne Arbeit, einer Verlängerung der Ferien und einer Verkürzung des Lebensarbeitszeit vereinbaren lässt. Möglicherweise interessiert dies aber den Chefökonomen gar nicht. Denn schliesslich geht es bei Medienkonferenzen um öffentliche Aufmerksamkeit und nicht um langfristige Problemlösungen. Dies ganz im Sinne von Konrad Adenauer: „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.“

Arbeitssicherheits-Bürokratie

Sie wollen als Einzelhändler die gesetzlichen Forderungen an die Arbeitssicherheit erfüllen? Kein Problem. Hier ein Überblick über die in diesem Zusammenhang relevanten Gesetze und Verordnungen: 1. Schweizerisches Zivilgesetzbuch, 2. Obligationenrecht, 3. Schweizerisches Strafgesetzbuch, 4. Bundesgesetz über die Unfallversicherung, 5. Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten, 6. Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel, 7. Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz: Allgemeine Verordnung, 8. Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz: Sonderbestimmung für bestimmte Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmern, 9. Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz: Gesundheitsvorsorge, 10. Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz: Bau und Einrichtung von Betrieben mit Plangenehmigungspflicht, 11. Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz. Jugendarbeitsschutzverordnung, 12. Verordnung des EDV über gefährliche Arbeiten für Jugendliche, 13. Bundesgesetz über die Produktesicherheit, 14. Verordnung über die Produktesicherheit, 15. Verordnung über die Sicherheit von Maschinen. Mein persönliches Fazit: Die Gesetzgebung zur Arbeitsplatzsicherheit sichert nicht die Gesundheit der Arbeitnehmer im Einzelhandel, sondern die Arbeitsplätze der Bürokraten in Bundesbern. Widerstand ist angesagt. Ein Grund mehr, für den Nationalrat zu kandidieren.